Strands Lighting Division
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Strands NUUK D-LINE LED-Lichtbalken 10" von Strands Lighting Division: 5500 lm, Leuchtweite 376 m bei 1 Lux, 10-36 V DC, IP68/69K, E-geprüft, Referenzzahl 20.
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Art.-Nr. 809451
GTIN 7323030193256
Hersteller Strands Lighting Division
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Zulassung E-Zulassung
Referenzzahl 20
Strands Produktlinie NUUK

Strands NUUK D-LINE LED-Lichtbalken 10″

Der Strands Nuuk D-Line 10" LED Zusatzscheinwerfer kombiniert schlankes Design mit starker Lichtleistung und ist ideal für moderne Fahrzeug-Setups. Mit nur 3,3 cm Tiefe und 4,5 cm Höhe (inkl. Halterung) lässt sich die Strands LED Lightbar dezent integrieren und sorgt gleichzeitig für zuverlässige Performance. Im Xperience-Modus liefert der Strands LED Zusatzscheinwerfer 5500 Lumen und erreicht eine Reichweite von bis zu 376 Metern. Das optimierte Lichtbild sorgt für eine gleichmässige Ausleuchtung nach vorne und erhöht die Sichtbarkeit bei Nachtfahrten deutlich. Der E-geprüfte Modus (R148/R149, Ref.

20) erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und bietet besonders bei schlechten Wetterbedingungen Vorteile. Das integrierte weisse und bernsteinfarbene Positionslicht sorgt für eine markante Optik und zusätzliche Sichtbarkeit. Dank integriertem Relais und komplettem Montageset ist die Installation schnell umgesetzt.

Technische Daten

MerkmalWert
HerstellerStrands Lighting Division
Artikelnummer809451
Betriebsspannung10-36 V DC
Leistungsaufnahme60 W
Leistungsaufnahme je FunktionPositionslicht weiss 3.5 W, Positionslicht amber 3.5 W, Xperience-Modus 60 W, E-Modus 26 W
Effektiver Lichtstrom5500 lm
Leuchtweite (1 Lux)376 m
Farbtemperatur5000 K
Lichtbildoptimiertes Fernlicht
FunktionenPositionslicht amber, Positionslicht weiss, Xperience-Modus, E-Modus (zugelassen)
Referenzzahl20
E-geprüftja
ECE-ZulassungR10.06, R148, R149
SchutzartIP68/69K
Betriebstemperatur-40 bis +60 °C
AnschlussDT-4PIN
Kabellänge500 mm
Material GehäuseAluminium
Material LinsePolycarbonat
Farbe Linseschwarz

Hinweise: LED-Bars dürfen nur paarweise verbaut werden, wenn diese keine Doppel-E Zulassung haben. Für den gesetzeskonformen Einbau ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Kläre eine allfällige Eintragungspflicht vor der Montage mit dem kantonalen Strassenverkehrsamt ab.

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