Strands Lighting Division
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Strands NUUK D-LINE LED-Lichtbalken 40" von Strands Lighting Division: 19600 lm, Leuchtweite 580 m bei 1 Lux, 10-36 V DC, IP68/69K, E-geprüft, Referenzzahl 20.
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Art.-Nr. 809454
GTIN 7323030193287
Hersteller Strands Lighting Division
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Zulassung E-Zulassung
Referenzzahl 20
Strands Produktlinie NUUK

Strands NUUK D-LINE LED-Lichtbalken 40″

Der Strands Nuuk D-Line 40" LED Zusatzscheinwerfer kombiniert schlankes Design mit starker Lichtleistung und ist ideal für moderne Fahrzeug-Setups. Mit nur 3,3 cm Tiefe und 4,5 cm Höhe (inkl. Halterung) lässt sich die Strands LED Lightbar dezent integrieren und sorgt gleichzeitig für maximale Performance. Im Xperience-Modus liefert der Strands LED Zusatzscheinwerfer 19600 Lumen und erreicht eine Reichweite von bis zu 580 Metern. Das erweiterte Lichtbild sorgt für eine gleichmässige Ausleuchtung nach vorne und erhöht die Sichtbarkeit bei Nachtfahrten deutlich. Der E-geprüfte Modus (R148/R149, Ref.

20) erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und bietet besonders bei schlechten Wetterbedingungen Vorteile. Das integrierte weisse und bernsteinfarbene Positionslicht sorgt für eine markante Optik und zusätzliche Sichtbarkeit. Dank integriertem Relais und komplettem Montageset ist die Installation schnell umgesetzt.

Technische Daten

MerkmalWert
HerstellerStrands Lighting Division
Artikelnummer809454
Betriebsspannung10-36 V DC
Leistungsaufnahme200 W
Leistungsaufnahme je FunktionPositionslicht weiss 16.5 W, Xperience-Modus 200 W, E-Modus 38 W, Positionslicht amber 17 W
Effektiver Lichtstrom19600 lm
Leuchtweite (1 Lux)580 m
Farbtemperatur5000 K
Lichtbilderweitertes Fernlicht
FunktionenPositionslicht amber, Positionslicht weiss, Xperience-Modus, E-Modus (zugelassen)
Referenzzahl20
E-geprüftja
ECE-ZulassungR10.06, R148, R149
SchutzartIP68/69K
Betriebstemperatur-40 bis +60 °C
AnschlussKabel
Kabellänge2500 mm
Material GehäuseAluminium
Material LinsePolycarbonat
Farbe Linseschwarz

Hinweise: LED-Bars dürfen nur paarweise verbaut werden, wenn diese keine Doppel-E Zulassung haben. Für den gesetzeskonformen Einbau ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Kläre eine allfällige Eintragungspflicht vor der Montage mit dem kantonalen Strassenverkehrsamt ab.