Strands Lighting Division
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Strands SKYLORD LED-Lichtbalken 10" von Strands Lighting Division: 7700 lm, Leuchtweite 517 m bei 1 Lux, 10-32 V DC, IP68/69K, E-geprüft, Referenzzahl 20.
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Art.-Nr. 902000
GTIN 7323030203573
Hersteller Strands Lighting Division
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Versandmasse
Zulassung E-Zulassung
Referenzzahl 20
Strands Produktlinie Skylord

Strands SKYLORD LED-Lichtbalken 10″

Die Strands Skylord 10" LED Lightbar bietet starke Lichtleistung in besonders kompakter Bauform und eignet sich ideal für flexible Einsatzmöglichkeiten am Fahrzeug. Mit über 7700 Lumen im Xperience-Modus und einer Reichweite von bis zu 500 Metern liefert dieser Strands LED Zusatzscheinwerfer eine zuverlässige Ausleuchtung für Strasse und Offroad. Die Strands Lightbar kombiniert E-geprüften E-Modus (R148/R149, Ref. 20) mit zusätzlicher Lichtleistung in einem System. Das neu entwickelte Lichtbild sorgt für gute Sicht sowohl im Nahbereich als auch in der Distanz.

Ergänzt wird dies durch weisse und gelbe Positionslichter sowie die integrierte Hello-Funktion für zusätzliche Sichtbarkeit im Strassenverkehr. Das einteilige Gehäuse ist besonders robust ausgeführt und bietet mit IP69K zuverlässigen Schutz gegen Wasser und Schmutz. Dank integriertem Relais und 2500 mm Kabel lässt sich die Strands LED Lightbar einfach installieren.

Technische Daten

MerkmalWert
HerstellerStrands Lighting Division
Artikelnummer902000
Betriebsspannung10-32 V DC
Leistungsaufnahme76 W
Leistungsaufnahme je FunktionPositionslicht weiss 6 W, Positionslicht amber 6 W, Xperience-Modus 76 W, E-Modus 37 W
Effektiver Lichtstrom7700 lm
Leuchtweite (1 Lux)517 m
Farbtemperatur5700 K
Lichtbilderweitertes Fernlicht
FunktionenPositionslicht amber, Positionslicht weiss, Xperience-Modus, E-Modus (zugelassen), Hello-Funktion
Referenzzahl20
E-geprüftja
ECE-ZulassungR10.06, R148, R149
SchutzartIP68/69K
Betriebstemperatur-35 bis +60 °C
AnschlussKabel
Kabellänge2500 mm
Material GehäuseAluminium
Material LinsePolycarbonat
Farbe Linseklar

Hinweise: LED-Bars dürfen nur paarweise verbaut werden, wenn diese keine Doppel-E Zulassung haben. Für den gesetzeskonformen Einbau ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Kläre eine allfällige Eintragungspflicht vor der Montage mit dem kantonalen Strassenverkehrsamt ab.