Strands Lighting Division
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Strands SKYLORD LED-Lichtbalken 40" von Strands Lighting Division: 30100 lm, Leuchtweite 1090 m bei 1 Lux, 10-32 V DC, IP68/69K, E-geprüft, Referenzzahl 20 x 2.
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Art.-Nr. 902003
GTIN 7323030203603
Hersteller Strands Lighting Division
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Zulassung E-Zulassung
Referenzzahl 20
Strands Produktlinie Skylord

Strands SKYLORD LED-Lichtbalken 40″

Die Strands Skylord 40" LED Lightbar steht für maximale Leistung und moderne Lichttechnologie in einem System. Mit über 30000 Lumen im Xperience-Modus und einer Reichweite von bis zu 1.000 Metern liefert dieser Strands LED Zusatzscheinwerfer eine kraftvolle Ausleuchtung für anspruchsvolle Offroad- und Nachtfahrten. Die Strands Lightbar kombiniert E-geprüften E-Modus (R148/R149, Ref. 2x20) mit leistungsstarkem Zusatzlicht in einem Gehäuse. Das neu entwickelte Lichtbild sorgt für gleichmässige Sicht sowohl in der Ferne als auch im Nahbereich.

Ergänzt wird dies durch ein weisses und gelbes Positionslicht sowie die integrierte Hello-Funktion für zusätzliche Sichtbarkeit im Strassenverkehr. Das einteilige Gehäuse ist besonders robust ausgeführt und bietet mit IP69K zuverlässigen Schutz gegen Wasser und Schmutz. Dank integriertem Relais und 2500 mm Kabel lässt sich die Strands LED Lightbar einfach installieren.

Technische Daten

MerkmalWert
HerstellerStrands Lighting Division
Artikelnummer902003
Betriebsspannung10-32 V DC
Leistungsaufnahme338 W
Leistungsaufnahme je FunktionPositionslicht amber 13 W, Xperience-Modus 338 W, E-Modus 76 W, Positionslicht weiss 13 W
Effektiver Lichtstrom30100 lm
Leuchtweite (1 Lux)1090 m
Farbtemperatur5700 K
LichtbildWeitstrahler
FunktionenPositionslicht amber, Positionslicht weiss, Xperience-Modus, E-Modus (zugelassen), Hello-Funktion
Referenzzahl20 x 2
E-geprüftja
ECE-ZulassungR10.06, R148, R149
SchutzartIP68/69K
Betriebstemperatur-35 bis +60 °C
AnschlussKabel
Kabellänge2500 mm
Material GehäuseAluminium
Material LinsePolycarbonat
Farbe Linseklar

Hinweise: LED-Bars dürfen nur paarweise verbaut werden, wenn diese keine Doppel-E Zulassung haben. Für den gesetzeskonformen Einbau ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Kläre eine allfällige Eintragungspflicht vor der Montage mit dem kantonalen Strassenverkehrsamt ab.

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