
| Art.-Nr. | MAK20504514A |
| GTIN | |
| Hersteller | Strands Lighting Division |
| Lagerbestand | 0 Stk. |
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| Fahrzeughersteller | Hyundai |
Strands NUUK D-LINE LED-Bar 20" Komplettkit mit Kennzeichenhalter für Hyundai Tucson (ab 2025)
CHF 279.00 inkl. MwSt.Strands NUUK D-LINE LED-Bar 20" Komplettkit mit Kennzeichenhalter für Hyundai Tucson (ab 2025)
Das NUUK D-LINE 20" Komplettkit bringt mehr Licht an die Front Deines Hyundai Tucson (ab 2025) und wird im Kennzeichenhalter montiert. Das Ergebnis ist deutlich mehr Reichweite und ein viel breiteres Lichtbild als mit dem serienmässigen Fernlicht.
Der mitgelieferte Kennzeichenhalter ersetzt den originalen Halter. Die LED-Bar wird darin befestigt, so bleibt das Fahrzeug weitgehend unverändert. Die Leuchte bietet eine Leuchtweite von 492 m bei 1 Lux und einen effektiven Lichtstrom von 9600 lm.
Die LED-Bar ist leicht, schlank und hat ein integriertes Relais, alles für die Montage ist dabei. Die Leuchte ist E-geprüft mit Referenzzahl 20.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Fahrzeug | Hyundai Tucson (ab 2025) |
| Lichtbalken | NUUK D-LINE 20" |
| Lieferumfang | LED-Bar, Kennzeichenhalter, Montagematerial |
| Betriebsspannung | 10-36 V DC |
| Leistungsaufnahme | 125 W |
| Effektiver Lichtstrom | 9600 lm |
| Leuchtweite (1 Lux) | 492 m |
| Farbtemperatur | 5000 K |
| Lichtbild | optimiertes Fernlicht |
| Funktionen | Positionslicht amber, Positionslicht weiss, Xperience-Modus, E-Modus (zugelassen) |
| Referenzzahl | 20 |
| E-geprüft | ja |
| ECE-Zulassung | R10.06, R148, R149 |
| Schutzart | IP68/69K |
| Betriebstemperatur | -40 bis +60 °C |
| Material Gehäuse | Aluminium |
| Material Linse | Polycarbonat |
| Farbe Linse | schwarz |
Hinweise: Viele moderne Fahrzeuge arbeiten mit einem CAN-Bus. Je nach Fahrzeug braucht es für den sauberen Anschluss ein passendes CAN-Bus-Interface, zum Beispiel das XBB Dongle und PowerUnit Set (separat erhältlich). Kläre das vor der Montage ab. Bei einzelnen Fahrzeugen wird die LED-Bar aus Platzgründen umgekehrt montiert. LED-Bars dürfen nur paarweise verbaut werden, wenn diese keine Doppel-E Zulassung haben. Für den gesetzeskonformen Einbau ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Kläre eine allfällige Eintragungspflicht vor der Montage mit dem kantonalen Strassenverkehrsamt ab.


